Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt ("bestellt") hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt ab dem 23.12.2020 auch für den Verkauf von Immobilien, allerdings in anderer Form. Für gewerbliche Vermietungen un Verkäufe gelten die Regeln nicht.
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